Asbest

Spezialfirmen

Wenn Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht und dies bei der vorgesehenen Bearbeitung oder Nutzung eine Gefährdung darstellen könnte, sollte das Material untersucht werden.

Gemäss EKAS-Richtlinie Nr. 6503 "Asbest" müssen Firmen, die Materialien mit schwachgebundenem Asbest entfernen, über folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen über Fachkräfte mit dem notwendigen Fachwissen verfügen.
  • Sie müssen mit den bei der Entfernung von schwachgebundenem Asbest auftretenden Gefahren und den notwendigen Schutzmassnahmen vertraut sein.
  • Sie müssen über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen.

Die Suva führt Listen von Firmen mit folgenden Angeboten:


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